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Geschäfts - und Haftungsbestimmungen
1. ANMELDUNG Durch die Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Kursveranstalter (nachfolgend kurz KV genannt) den Abschluß eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder online vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
2. ANZAHLUNG / ZAHLUNG Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit der Bestätigung des KV an einen Trainingskurs ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Kurspreises mindestens jedoch 20,- Eur sofort zu leisten. Die Restzahlung muß bis spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim KV eingegangen sein.
3. LEISTUNGEN UND PREIS Die Leistungen sind zum Teil unterschiedlich und in den Trainingsbeschreibungen festgehalten. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Trainingspreis nicht enthalten. Abweichungen und Ãnderungen einzelner Trainingsleistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten des Kurs, die vom KV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Ãnderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
4. RÜCKTRITT UND ERSTATTUNG 4.1Der Kunde kann jederzeit vor Kursbeginn von der Veranstaltung zurücktreten.Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim KV. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt aus Beweisgründen schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise- / den Kurs nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reise- / Kursvorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind tatsächlich ersparte Aufwendungen vom KV in Abzug zu bringen.
4.3 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Es werden folgende Stornobeträge berechnet: . bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises . ab dem 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises . ab dem 30. bis 21. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises . ab dem 20. bis 11. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises . ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises . am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt ( no-show ) 85 % des Reisepreises.
4.4 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von Ihm geforderte Pauschale. In diesem Falle des Nachweises reduziert sich die Pauschale.
4.5 Bis zum Reise-/ Kursbeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Teilnehmer den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
4.6 Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
5. REISERÜCKTRITT- & UNFALLVERSICHERUNG Die Katalogpreise enthalten keine Reiserücktritt & - Unfallversicherungen. Der Abschluß beider Versicherungen wird empfohlen.
6. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN KV Wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann der KV von dem Kurs; der Veranstaltung bis zu einer Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich davon unterrichtet, und die Kurskosten werden vollständig zurückerstattet. Der KV kann die Veranstaltung abbrechen, wenn a)der Trainingsleiter wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und keine Ersatzperson vom KV gestellt werden kann. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall den anteiligen Kurspreis, für die noch verbleibenden Tage rückerstattet. b) Witterungseinflüsse oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen.
7. HAFTUNG Der KV haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Trial Trainer B und Fachübungsleiter für:1. die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung; 2. die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger( z.B. Hoteliers ect.); 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung; 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Veranstaltungsleistungen. Die Haftung des KV ist ausgeschlossen: a) Fremdleistungen(Veranstaltungen, Ausstellungen, Ausflüge). Hier gelten die Bedingungen des jeweiligen Unternehmens/Veranstalters b) Unfälle während der Veranstaltung. Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise selbst verantwortlich, auch dann wenn er in der Gruppe fährt und dem Trainingsveranstalter folgt. c) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Teilnehmer haftet für jegliche Schäden an seinem Kursmotorrad, wenn er sich nicht an die Vorgaben und Anweisungen seines Trainer strikt hält. (Beispiel Sturzschäden )
8. MITWIRKUNGSPFLICHT Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evt. Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Beanstandungen sind den Trainings-leiter/Innen umgehend zu melden, da sonst ein Anspruch insoweit nicht besteht. Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Tourende schriftlich beim Veranstalter anzumelden.
9. ALLGEMEINES Druck- und Rechenfehler können vom KV jederzeit korrigiert werden. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden. Ich weise darauf hin, daß die für die Organisation der Veranstaltungen erforderlichen Daten elektronisch verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Veranstaltungsvertrages zur Folge. Gleiches gilt für die Trainings und Geschäftsbedingungen.
HAFTUNGSVERZICHTSERKLÄRUNG
Als Teilnehmer/In bin ich mir der Risiken eines Motorradtrial- Geländetrainings bewußt. Ich weiß, das das Training, Geländeverhältnisse, Wetter und andere Umstände, wie etwa das Fahrverhalten anderer Teilnehmer, Ursache für diese Risiken sein können. Ich erkläre mich damit einverstanden, daß weder der Veranstalter Elmar Heuer Zweiradaktionen, noch seine Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für andere auftretende Störungen, die der höheren Gewalt obligen, haftbar gemacht werden kann. Ich bin mir bewußt, daß mich die Teilnahme an der Veranstaltung in keiner Weise meiner Verantwortung als Fahrzeugführer bzw. Verkehrsteilnehmer enthebt, die voll vergleichbar geltenden Verkehr- und Gruppentrainingsregeln zu beachten.
Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung wie aufgeführt:
Helm:Jethelm ist luftiger als Integralhelm. Das Sichtfeld ist auch größer. JET HELME KÖNNEN GESTELLT WERDEN . Hose:Feste Jeans mit Schienbein und Kniepolster (einschiebbar) ist ausreichend Handschuhe:abriebfeste Fingerhandschuhe aus festem und feinfühligem Material Stiefel: die Ferse, Knöchel und Wade umschließende feste Stiefel mit Profilsohle Jacke: Regenfeste Jacke mit Ärmeln, jedoch nicht die Bewegungsfreiheit einschränkend
bin ich selbst verantwortlich.
VERANSTALTER :
ELMAR HEUER ZWEIRADAKTIONEN
Elmar Heuer von Rüden
Schulstraße 23
48329 Havixbeck
Tel.: 02507 - 986321 Fax: 02507 - 986322
@e-mail: infotrial@elmarheuer.de
Mit meiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular, erkläre ich mich mit dem Haftungsverzicht gegen oben genannten Veranstalter einverstanden. |